Leistungsphasen in Deutschland

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http://www.architext.de/fachinformationen/hoai-leistungsphasen
de Monica llobell

Éstas son las distintas fases que existen según la HOAI

Leistungsphase 1.- Grundlagenermittlung

Leistungsphase 2.- Vorplanung 
Leistungsphase 3.- Entwurfsplanung 
Leistungsphase 4.- Genehmigungsplanung
Leistungsphase 5.- Ausführungsplanung 
Leistungsphase 6.- Vorbereitung der Vergabe 
Leistungsphase 7.- Mitwirkung bei der Vergabe 
Leistungsphase 8.- Bauüberwachung 
Leistungsphase 9.- Objektbetreuung & Dokumentation

LP 1 – Evaluación básica
LP 2 – Estudios previos
LP 3 – Anteproyecto con estimación de coste
LP 4 – Proyecto básico y solicitud para obtener permiso de obras
LP 5 – Proyecto de ejecución
LP 6 – Mediciones y presupuesto
LP 7 – Participación en la licitación y la ‘adjudicación
LP 8 – Dirección de obra, certificación y control de coste
LP 9 – Soporte y documentación


La información aquí contenida, es resumen de las aportaciones realizadas en los debates del grupo "Spanische Architekten" en LinkedIn, en el debate correspondiente. TERMINOLOGÍA TÉCNICA EN ALEMÁN. “Die Leistungsphasen”

LPH 1-2 corresponden al Anteproyecto. 

LPH 3 Es el básico 

LPH 4 Es un básico con una información adicional respecto de la normativa anti-incendios, urbanística, etc, para poder "visarlo" y obtener el permiso de obra. Pongo entre comillas el "visarlo" porque aquí los Colegios ni pinchan ni cortan en ese tema. Es la Gerencia de Urbanismo, y los bomberos los que controlan el proyecto y tienen potestad de "echarlo para atrás". 

LPH 5 es la Ejecución, como nosotros la entendemos... pero en la que los Arquitectos ni hacemos, ni tenemos competencias en Instalaciones y Estructuras. Tan sólo hemos de coordinar el trabajo de los equipos de Ingenieros e incorporar a nuestros planos lo que resulte de ese trabajo. 

LPH 6-7 Elaboración de Mediciones, Partidas y Presupuestos para que los distintos actores de la obra puedan ofertar sus servicios. 

LPH 8 Dirección de obra. 

LPH 9 Entrega de la obra. Con los correspondientes informes y documentación de lo realizado.Normalmente las ofertas de trabajo se dividen en dos, 

En resumen, LP 1-5 (que viene a ser redacción de proyectos) y 6-9, que supone lo que conocemos como dirección de obra. 

Siguiendo la interpretación que la jurisprudencia alemana hace de nuestro oficio, el arquitecto le debe a su cliente una obra (Werk), completa e indivisible. No se conoce la división para nosotros tan habitual en diferentes, consecutivos pero de naturaleza independientes proyectos (básico, ejecutivo…). A efectos prácticos se definen (y se cobran como “pago a cuenta”) unas fases, pero no se pueden dar por concluidas hasta que el proyecto entero este entregado. El arquitecto debe a su cliente un proyecto completo, seguro y legalizable para poder cobrar. Las Leistungsphasen (LP, Lph) son milestones en un camino, no sub-proyectos en si válidos, valorables y, por lo tanto, remunerables. 

Como podemos observar, se antepone a los Estudios Previos una fase de Evaluación, cuya misión, según HOAI (Anejo 11) es “Aclarar las bases del proyecto, definición del alcance necesario de los servicios del arquitecto y ayuda a la decisión para la selección de otros especialistas necesarios..” Dicho de otra manera, asesorar el cliente acerca de la viabilidad de su proyecto antes de venderle la moto. También parece interesante que siguen obteniendo licencia de obra con un proyecto básico, que se presenta a escala 1:100. Las LP 6+7 y 8 son de interés especial, dado que son tareas que aquí también solemos hacer, pero pocas veces cobramos. Hay que ver que en Alemania la figura del contratista solo se conoce solo en muy grandes proyectos, por lo que es el arquitecto que propone, coordina técnicamente y controla económicamente a los industriales e ingenieros, que serán contratados por el promotor. La LP 9 no se refiere tanto a la entrega de un As Built o un Libro del Edificio, sino al servicio que presta el arquitecto durante el periodo de garantías.

A continuación se muestra una explicación más detallada de cada una de las fases en alemán.

La siguiente Información se encuentra en: Hamburgische Architektenkammer


Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung

Bauherr und Architekt klären gemeinsam Nutzungsanforderungen, Bauqualität, Kosten und Terminierung des Projekts.

Diese erste Phase ist wertvolle Zeit, die Sie mit ihrem Architekten verbringen. An diesem Punkt besprechen und diskutieren Sie mit ihm die Bedürfnisse und Notwendigkeiten für Ihr Gebäude: Wie viele Zimmer, welche Funktionen, welche Struktur das Gebäude haben soll und wer es wie nutzen wird. Damit beginnt die Abstimmung dessen, was man will, was man braucht und was man bezahlen kann.

Leistungsphase 2 – 5 – Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung
Der vom Bauherrn beauftragte Architekt fertigt die ausführungsreife Planungslösung an.
Dazu gehört nicht nur die zeichnerische Darstellung des Projektes, sondern auch alle Angaben für Handwerker und Baufirmen sowie eine entsprechende Kostenberechnung. Diese Leistungsphasen umfassen die Erarbeitung der zur Genehmigung einzureichenden Vorlagen. 
Wenn Sie entschieden haben, wie Sie genau bauen wollen, wird der Architekt eine Reihe Entwurfszeichnungen anfertigen. Diese Zeichnungen geben einen Überblick hinsichtlich der Raumordnung (Grundriß) und einen Eindruck vom äußeren Erscheinungsbild des Gebäudes (Ansicht). Dazu gehört auch eine erste ungefähre Kostenschätzung Vergessen Sie bitte dennoch nicht, daß viele Details noch ausgearbeitet werden müssen und die Kostenschätzung nur überschlägig sein kann. Es ist schwierig, Marktsituationen vorauszusehen, die Verfügbarkeit von Materialien vorauszuahnen oder gar unerwartete Situationen zu kalkulieren, die die Kosten in die Höhe treiben könnten. Diese Eventualitäten muß die Kostenschätzung berücksichtigen.
In der Ausführungsphase wird Ihr Architekt detaillierte Zeichnungen anfertigen, die auch andere Aspekte des Entwurfs berücksichtigen, beispielsweise die exakten Zimmermaße und die wichtigsten Materialien für den Ausbau.
Basierend auf diesen Zeichnungen wird der Architekt einen genauere Kostenberechnung erstellen.
Die Entwurfszeichnungen werden bis zur genehmigungs- und ausführungsreifen Lösung ausgearbeitet. 

Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe
Nach Erteilung der Baugenehmigung folgt die Erstellung der Ausführungspläne sowie die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse für Bauunternehmer, Handwerker und Fachleute. 
Die Materialien werden genau bestimmt, Konstruktionszeichnungen erstellt und die Vergabe an die am Bau beteiligten Firmen vorbereitet.

Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
Beratung des Bauherren bei Auftragsvergabe und Gewährleistung einer optimale Kostenkontrolle. 
Ihr Architekt wird Ihnen Firmen vorschlagen, mit denen er gute Erfahrungen gemacht hat. Bevorzugen Sie Firmen Ihrer eigenen Wahl, steht es Ihnen frei, auch von diesen Angebote einzuholen.
Dann erteilen Sie mit Ihrem Architekten gemeinsam die Aufträge an die Baufirmen.

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung
Koordination der Bauausführung in Abstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, der Terminierung und den Leistungsbeschreibungen.
Architekten leisten auch Bauleitungs- und Objektüberwachungsdienste.
Darunter versteht man die Koordinierung der am Bau Beteiligten, die Abnahme von Leistungen und Lieferungen, das Aufstellen und die Überwachung des Zeitplanes. Auch die behördliche Abnahme muß beantragt werden. Der Architekt wird Ihnen all das abnehmen und Sie über den Lauf der Dinge informieren.

Leistungsphase 9 – Objektbetreuung und Dokumentation
Nach Fertigstellung des Gebäudes überwacht der Architekt die Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfristen und dokumentiert für den Auftraggeber das Ergebnis für alle späteren Maßnahmen (Reparaturen, Umbauten etc.).

La siguiente Información se encuentra en: akp Generalplaner Dipl.-Ing. László Kósa

 Phase 1: Grundlagenermittlung


Grundleistungen:
  • Klären der Aufgabenstellung
  • Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
  • Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Zusammenfassen der Ergebnisse
Besondere Leistungen:
  • Bestandsaufnahme
  • Standortanlayse
  • Betriebsplanung
  • Aufstellung eines Raumprogramms
  • Aufstellen eines Funktionsprogramms
  • Prüfen der Umwelterheblichkeit
  • Prüfen der Umweltverträglichkeit

 Phase 2: Vorplanung

Grundleistungen:
  • Analyse der Grundlagen
  • Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte)
  • Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele)
  • Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben
  • Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen sowie der Belastung und Empfindlichkeit der betroffenen Ökosysteme
  • Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
  • Bei Freianlagen: Erfassen, Bewerten und Erläutern der ökosystemaren Strukturen und Zusammenhänge, zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt, sowie Darstellen der räumlichen und gestalterischen Konzeption mit erläuternden Angaben, insbesondere zur Geländegestaltung, Biotopverbesserung und -vernetzung, vorhandenen Vegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung der Grün-,  Verkehrs, Wasser-, Spiel- und Sportflächen; ferner Klären der Randgestaltung und der Anbindung an die Umgebung
  • Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
  • Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse 
Besondere Leistungen:
  • Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen
  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen
  • Aufstellen eines Finanzierungsplanes
  • Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse
  • Mitwirken bei der Kreditbeschaffung
  • Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
  • Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken, wie zum Beispiel Perspektiven, Muster, Modelle
  • Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes
  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen hinsichtlich besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligten. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben 

 Phase 3: Entwurfsplanung

Grundleistungen:
  • Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf
  • Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
  • Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei Freianlagen im Maßstab 1:500 bis 1:100, insbesondere mit Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion, zu Vermeidungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie zur differenzierten Bepflanzung; bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab 1:50 bis 1:20, insbesondere mit Einzelheiten der Wandabwicklungen, Farb-, Licht- und Materialgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen;
  • Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
  • Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
Besondere Leistungen:
  • Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten oder Bauelementkatalog
  • Ausarbeitung besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierungen, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligter. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben

 Phase 4: Genehmigungsplanung

Grundleistungen:
  • Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder      Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden
  • Einreichen dieser Unterlagen
  • Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Bei Freianlagen und raumbildenden Ausbauten: Prüfen auf notwendige Genehmigungen, Einholen von Zustimmungen und Genehmigungen
Besondere Leistungen:
  • Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
  • Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren
  • Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnliches
  • Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat

 Phase 5: Ausführungsplanung

Grundleistungen:
  • Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung      und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung
  • Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, z.B. endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, bei Freianlagen je nach Art des Bauvorhabens im Maßstab 1:200 bis 1:50, insbesondere Bepflanzungspläne mit den erforderlichen textlichen Ausführungen
  • Bei raumbildenden Ausbauten: Detaillierte Darstellung der Räume und Raumfolgen im Maßstab 1:25 bis 1:1, mit den erforderlichen textlichen Ausführungen;
  • Materialbestimmung
  • Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung 
Besondere Leistungen:
  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Baubuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm*
  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Raumbuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm*
  • Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung*
  • Erarbeiten von Detailmodellen
  • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne von Maschinenlieferanten), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfaßt sind
*Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Falle entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase, soweit die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm angewandt wird.

 Phase 6: Vorbereitung der Vergabe

Grundleistungen:
  • Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
  • Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
Besondere Leistungen:
  • Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Baubuch/Raumbuch*
  • Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche
  • Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
*Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Falle entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase, soweit die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm angewandt wird.

 Phase 7: Mitwirkung bei der Vergabe 

Grundleistungen:
  • Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  • Einholen von Angeboten
  • Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten
  • Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
  • Verhandlung mit Bietern
  • Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote
  • Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung
Besondere Leistungen:
  • Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel*
  • Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen
*Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Falle entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase, soweit die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm angewandt wird.

 Phase 8: Bauüberwachung

Grundleistungen:
  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen
  • Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
  • Führen eines Bautagebuches
  • Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
  • Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln
  • Rechnungsprüfung
  • Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
  • Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran
  • Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle
  • Auflisten der Gewährungsfristen
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
Besondere Leistungen:
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der Leistungsphase 8 hinausgeht

 Phase 9: Objektbetreuung und Dokumentation

Grundleistungen:
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen
  • Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
Besondere Leistungen:
  • Erstellen von Bestandsplänen
  • Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
  • Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
  • Objektbeobachtung
  • Objektverwaltung
  • Baubegehungen nach Übergabe
  • Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen
  • Aufbereiten des Zahlungsmaterials für eine Objektdatei
  • Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten
  • Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse

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- José A. Sánchez Martialay
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